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AA1-Fenster Mängelbeseitigung zu Lasten des Bauherren
geschrieben von: FrankH (IP bekannt)
Datum: Montag, 26. Jan. 2009 11:33 Uhr

Hallo, wie geht man damit um, wenn Fenster für einen Newubau voll bezahlt wurden, diese Mängel aufweisen, bzw. bei der Montage beschädigt wurden und dann insgesamt so schlecht eingebaut wurden, dass selbts Gutachter auch von der Handwerkskammer nur noch den Kopf schütteln. Trotz diverser SChreiben, Protokolle und Einsatz eines Anwalts kommt einfach gar keine Anwort mehr. Eine Wirtschaftsauskunft teilt mit, dass ein Prozess wohl wegen sinkender Umsatzzahlen des 1,5 Personenbetriebes nciht besonders vielversprechend sein wird. Nimmt man die Kosten für Anwalt und Gutachter zusammmen sowie die Mängelbeseitigung auf eigene Kosten, sind das ziemlich hohe Belastungen, die für ein Gericht aber Peanuts sind. Muss man das heutzutage hinnehmen?



Thema geschrieben von Datum/Zeit
AA1-Fenster Mängelbeseitigung zu Lasten des Bauherren FrankH 26.01.2009 11:33
     Re: AA1-Fenster Mängelbeseitigung zu Lasten des Bauherren dachgewerk 12.04.2009 07:58
     Re: AA1-Fenster Mängelbeseitigung zu Lasten des Bauherren AA1-Fenster 24.09.2009 15:52


 
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