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Verjährungsfrist bei Fenstern und Türen
geschrieben von: Brummi (IP bekannt)
Datum: Donnerstag, 25. Sep. 2008 20:27 Uhr

Hallo,

Wir haben vor knapp 5 Jahren nach VOB gebaut und eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart.
Nun gibt es aber leider Probleme mit der Eingangstür, welche sich nur noch schwer schließen läßt und auch sehr schlecht abdichtet.
Der Bauträger beruft sich auf eine 2 jährige Verjährungsfrist laut VOB $13 für Teile von maschinellen und elektrischen Anlagen.

Kann man Plastikfenster/Türen dazu zählen? Sind hierfür üblicherweise Wartungsverträge nötig? Für die Schließmechanismen kann ich mir das vorstellen, aber auch für oben beschriebene Probleme?

Danke für jede Nacchricht.



Thema geschrieben von Datum/Zeit
Verjährungsfrist bei Fenstern und Türen Brummi 25.09.2008 20:27
     Re: Verjährungsfrist bei Fenstern und Türen heiko1704 13.03.2009 17:18


 
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