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Verjährungsfrist bei Fenstern und Türen
geschrieben von: Brummi (IP bekannt)
Datum: Donnerstag,
Hallo,
Wir haben vor knapp 5 Jahren nach VOB gebaut und eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart. Nun gibt es aber leider Probleme mit der Eingangstür, welche sich nur noch schwer schließen läßt und auch sehr schlecht abdichtet. Der Bauträger beruft sich auf eine 2 jährige Verjährungsfrist laut VOB $13 für Teile von maschinellen und elektrischen Anlagen. Kann man Plastikfenster/Türen dazu zählen? Sind hierfür üblicherweise Wartungsverträge nötig? Für die Schließmechanismen kann ich mir das vorstellen, aber auch für oben beschriebene Probleme? Danke für jede Nacchricht.
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