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Rücktritt vom Werkvertrag
geschrieben von: throrthor (IP bekannt)
Datum: Mittwoch,
Es geht um einen Werkvertrag, an der Haustür angedreht, für eine Fassadenrenovierung zum Festpreis von 17.500 Euro mit Lieferung bis zum Jahr 2011.
Der Vertreter sagt, es sei jeder Zeit die Sache des Auftragsgebers ob er die Baumassnahme auch durchführe, was zum Beispiel vorallem von den Finanzierungsmöglichkeiten abhängt. Dadurch das eine geplante Dorferneuerungmaßnahme für 2010 ausfällt wird die Finanzierung unmöglich. Die Firma beharrt aber auf den Vertrag und will schon einen Aufmaßtermin vereinbaren. Es wurden bisher keine Leistungen erbracht. Gibt es eine Möglichkeit auch nach der Widerrufsfrist (vor 4 Wochen) vom Vertrag zurückzutreten ohne das Kosten auf mich zukommen ? Ist es zulässig das ein Vertreter etwas anderes erzählt als das was im Vertrag dann steht ? (Zeugen anwesend) Falls Zeugen nicht gelten und nur die schriftliche Form gültig ist, es steht nicht im Vertrag um welche Fläche es sich handelt und die Fläche wurde nur geschätzt.Kann ich behaupten es ging nur um die Strassenseite (Der Festpreis gilt für 270 qm, der Preis errechnet sich dann aus der tatsächlichen Fläche nach Aufmaß) Für eine Förderung durch die Dorfernerung der Gemeinde die ja leider ausfällt (die Gemeinde hätte 60% bezahlt) sind drei Angebote einzureichen.Deshalb steht im Vertrag unter Lieferungen 3 weitere Angebote (von Subunternehmen), damit das Festpreisangebot dann auch den zuschlag bekommt.Ist dieses Vorgehen überhaupt rechtens oder kann ich vieleicht auch deshalb den Vertrag anfechten ?? Wieviel kann ein Auftragnehmer eigentlich normalerweise verlangen wenn noch keine Leistungen gebracht worden sind ? Vielen Dank für die Antwort
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